Algemeine Geschäftsbedinungen
Der Inhalt ist bitte noch in Bearbeitung.
1. GELTUNG
1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten ausnahmslos für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Tischlerei Wolfgang Binder GmbH in ihrer jeweils aktuellsten Version – abrufbar unter www.tischlerei-binder.at, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Durch die Auftragserteilung gelten unsere Bedingungen jedenfalls im vollen Umfang als anerkannt. Dies ungeachtet allfälliger Verweise des Kunden auf seine geschäftlichen Bedingungen, dehnen keine rechtliche Wirkung zukommt, auch wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden gegen ihre Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen und einen Auftrag vorbehaltlos annehmen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt ebenso für sonstige Nebenabreden und Vertragsänderungen. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es verboten, Zusagen zu Änderungen zu diesen AGB zu machen.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und dem Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3 Ein Verbrauchergeschäft im Sinne dieser AGB ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
1.4 Technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unsere Kostenvoranschläge sind ohne Gewähr. Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung ebenso wie durch mündlich zustande. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Produkte, müssen wir nicht akzeptieren, wobei bei nachträglich gewünschten Änderungen vor dem Beginn der Herstellung eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wird. Bei bereits in Fertigung befindlichen Aufträgen oder bei fertig gestellten Leistungen werden die gesamten Kosten für nachträgliche Änderungen gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaße vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.
2.3 Die in Prospekten, Preislisten und Verkaufsunterlagen angeführten Preise gelten als freibleibend. Muster, Prospekte, technische Beschreibungen bleiben unser Eigentum und dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind lediglich als annähernd und keinesfalls als zugesicherte Eigenschaften zu betrachten. Vorgelegte Muster dienen als Richtwert und sind nicht verbindlich. Holz ist ein natürlicher Werkstoff der Schwankungen unterliegt.
2.4 Konstruktionsabweichungen und geringfügige Abweichungen in Form, Dimension, Farbton und Maserung behalten wir uns vor. Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß mindern den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.
3. LIEFERUNG, MONTAGE UND ARBEITEN BEIM KUNDEN
3.1 Lieferzeitangaben erfolgen auf Grund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage, wobei wir bemüht sind, die vereinbarten Leistungs- und Lieferzeiten einzuhalten.
3.2 Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt von Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, so auch bei Verzögerung in der Zulieferung seitens unserer Lieferanten. Jedenfalls können sich Lieferfristen verlängern, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse in diesem Sinne gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten.
3.3 Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Bei Verzug oder Änderungswünschen des Kunden wird die Leistungs- und Lieferzeit entsprechend verlängert, ebenso bei fehlenden oder unklaren Angaben.
3.4 Erst wenn die Leistungs- und Lieferzeiten wesentlich überschritten werden, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder weiterhin Erfüllung zu verlangen.
Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Leistung und/oder Lieferung sind ausgeschlossen.
3.5 Wurde der Kunde von uns verständigt, dass die bestellte Ware lieferfertig ist, ist er verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung – je nach Vereinbarung – liefern bzw. abholen zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Lieferfreigabe oder Abholung, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und die Lagerkosten in der Höhe von 0,1% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag oder die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Fälligkeit des Kaufpreises wird dadurch nicht aufgeschoben.
3.6 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden begründen, sind wir berechtigt, die Ausführung von Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist nach, sind wir berechtigt, unter Geltendmachung unseres Schadens vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.7 Wird die Ausführung unserer Arbeiten bzw. Lieferung durch den Kunden schuldhaft verzögert oder vereitelt bzw. tritt der Kunde ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, sind wir über die gesetzlichen Schadenersatzansprüche hinaus berechtigt, eine Vertragsstrafe in der Höhe von 25 % der Bruttoauftragssumme unter Außerachtlassung von Rabatten geltend zu machen oder weiterhin Erfüllung zu verlangen.
3.8 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Teillieferungen sind zulässig.
3.9 Lieferungen gelten ab Werk und als Holschuld vereinbart. Bei Zustellung durch Dritte geht die Gefahr spätestens mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher und
holt dieser die Lieferung selbst ab oder wählt er einen Beförderer, der nicht von uns zur Auswahl vorgeschlagen wurde, so geht die Gefahr ebenfalls bereits mit Aushändigung an den Kunden oder seinen Beförderer über. Bei Zustellung auf einer unbesetzten Baustelle trägt die Gefahr für Verlust, Unversehrtheit und Vollständigkeit der Ware ebenfalls mit deren Ablieferung der Kunde. Verzögert sich eine Leistung oder Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Leistungs- oder Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.10 Alle Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt von LKW, sowie einer entsprechenden Ablademöglichkeit.
3.11 Der Kunde hat die Voraussetzungen für einen termingerechten Beginn und den ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten zu schaffen. Notwendige Vorarbeiten, die nicht ausdrücklich in unseren Leistungsumfang enthalten sind, sind bis zum Montagebeginn bauseits, d.h. unter Verantwortung und auf Kosten des Kunden fertig zu stellen. Sollte die Montage aufgrund nicht entsprechender Voraussetzungen unmöglich bzw. verzögert werden oder eine zusätzliche Anfahrt erforderlich sein, werden – ungeachtet weiterer Ansprüche – die entstehenden Aufwände verrechnet. Vereinbarte Termine verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
3.12 Sollte es nicht ausdrücklich im Auftragsschreiben definiert sein, ist das Herstellen und nachträgliche Entfernen sämtlicher Schutz- und Staubabdeckungen, sowie das Entfernen von die Arbeiten störenden Einrichtungen und Bauteilen vom Kunden bauseits auszuführen. Für die Beschädigung bzw. Verschmutzung von Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Dingen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. wenn die Herstellung der entsprechenden Schutz- und Staubabdeckungen in unserem Leistungsumfang enthalten war.
3.13 Vom Kunden ist bauseits eine Strom- und Wasserversorgung, sowie entsprechende Toiletten für das Montagepersonal in angemessener Entfernung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei über einen Tag dauernden Montagen ist ein versperr barer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3.14 Die ordnungsgemäße Montage bzw. Durchführung der Arbeiten, sowie etwaige Arbeitszeitbestätigungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu bestätigen. Beanstandungen und Mängel sind hierbei schriftlich am Montagezettel festzuhalten. Bei Abwesenheit des Auftraggeber und eines befugten Stellvertreters bei Abschluss der Arbeiten, gelten die Aufzeichnungen des Monteurs als verbindlich vom Kunden anerkannt. Sollten Teile der zu montierenden Sachen bzw. Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nicht sofort montiert werden, hat diese Montage bauseits zu erfolgen, bzw. werden die Aufwände der gesonderten Montage zusätzlich verrechnet.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ohne Umsatzsteuer, Zustellung, den Einbau und die Montage, Zoll, sonstige Nebenkosten und Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweilig gültigen Höhe wird gesondert ausgewiesen.
4.2 Ändern sich nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung unsere Gestehungskosten durch Umstände die nicht unserem Willen unterliegen, und zwar durch Preisänderungen durch Vorlieferanten, durch kollektivvertragliche Löhne und Gehälter sowie Frachten, so sind wir berechtigt den vereinbarten Preis entsprechend
zu erhöhen und sind wir verpflichtet diesen entsprechend auch senkend anzupassen. Preisänderungen unter 5% gelten als vom Kunden jedenfalls akzeptiert.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind durch Banküberweisung spesenfrei auf unser Konto bei der Raika-Retz-Pulkautal
IBAN: AT08 3271 5000 0007 7941, BIC: RLNWATW1715 zu leisten.
4.4 Der Gesamte Auftragswert ist nach der Leistungserbringung ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Wir sind berechtigt Teilrechnungen zu legen.
4.5 Gegen unsere Forderungen darf nicht aufgerechnet werden. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
4.6 Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine Zahlungsrückstände bestehen.
4.7 Bei verspäteter Zahlung sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 % pro Jahr ab Fälligkeitstag in Anrechnung zu bringen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen und als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten können wir einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 40 einfordern. Dafür ist ein Verschulden des im Zahlungsverzug befindlichen Kunden oder ein Nachweis, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind, nicht erforderlich. Der Kunde hat die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen zu ersetzen und Mahnspesen in Höhe von pauschal € 25,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 10,- zu ersetzen. Bei erfolgloser 2. Mahnung sind wir zur einer rechtsanwaltlichen Betreibung berechtigt oder können ein Inkassobüro beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleichs- oder Konkurses etc. tritt hinsichtlich aller unserer Forderungen der Terminverlust ein.
4.8 Werden Wechsel angenommen, so geschieht dies ausnahmslos zahlungshalber. Dies gilt auch im Fall von Forderungsabtretungen. Einziehungs-, Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.9 Tritt mangels Zahlung einer bereits fälligen Rechnung Verzug ein oder erhalten wir Nachricht über eine ungünstige Vermögenslage des Kunden, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen. Auch für diese Fälle können wir unsere Rechte aus Punkt 3.6. entsprechend geltend machen.
4.10 Ein Zurückbehaltungsrecht ist für Unternehmer ausgeschlossen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als
einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen
samt Anhang aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind.
5.2 Der Kunde darf bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle
Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Pfändung – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Transport- und Manipulationskosten sind vom Kunden zu tragen.
5.4 Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus einer Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung
unserer Waren bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab.
5.5 Werden unsere Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines vom Kunden zu erbringenden Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum an unseren Lieferungen und Leistungen erwirbt, tritt uns der Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werklohn ab. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die
abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die Einziehung selbst vorzunehmen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Wir leisten bei Verbrauchergeschäften Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Für Unternehmer gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist; die Geltung von § 924, 2. Satz ABGB wird ausgeschlossen ebenso wie die Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB. Eine Verlängerung der Gewährleistungszeiten tritt im Falle gerechtfertigter Beanstandungen nicht ein. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware vom Kunden oder Dritten unsachgemäß montiert, und/oder mangelhaft in Stand gehalten und/oder verwendet wurde und/oder gelagert wurde; ferner wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden selbst oder dessen Beauftragten durchgeführt wurden. Natürliche Abnützung, sowie Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen.
6.2 Wir leisten nur Gewähr im Rahmen der angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualität, Normentsprechung, und/oder ähnliches) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Verwendung an das Produkt gestellt werden können. Vom Kunden ausdrücklich geforderte besondere Qualitätsansprüche müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Geringfügige Farbtonabweichungen unserer Produkte von Mustern, Prospekten udgl. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Waren sowie deren Einbau, sofern dieser nicht von uns vorgenommen wird.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf allfällige Mängel zu überprüfen und entdeckte Mängel ohne Verzug zu melden. Ist der Kunde Unternehmer, so hat dieser unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Übernahme der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen, anderenfalls tritt der Verlust seiner Rechte ein. Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen mit uns zu setzen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, beanstandete Ware zunächst anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwahren.
7. HAFTUNG
7.1 Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt – ausgenommen bei Verbrauchern – beim Kunden. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen vom Haftungsausschluss ausgenommen.
7.2 Haben sich durch einen Vertrag mehrere Kunden verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gemäß ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
7.3 Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte nach dem Produkthaftungsgesetz gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
8. WIDERRUF, RÜCKTRITT VOM VERTRAG
8.1 Bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen hat der Verbraucher gemäß Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag – im Falle eines Dienstleistungsvertrags – des Vertragsabschlusses, – im Falle eines Kaufvertrags – an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, an den vom Verbraucher oder von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, und im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren.
Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von diesem Kunden erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass dieser eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten der Rücksendung variieren je nach Größe und Art des Produktes sowie Entfernung. Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Bei Lieferung von Waren muss der Kunde für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Hat der Kunde im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen solle, so hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Die Ware ist vollständig, inklusive sämtlichem Zubehör und originalverpackt zurückzusenden. Für Waren, die versiegelt geliefert werden besteht ein Widerrufsrecht nur dann, wenn diese Waren nicht entsiegelt wurden. Kein Rücktrittsrecht besteht für geringfügige Geschäfte, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden, wenn das Entgelt nicht € 50 überschreitet. Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn unsere Leistung nach Kundenspezifikationen angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Weiters besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat oder wenn auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen und diese sodann vollständig erbracht wurde bei vorheriger Bestätigung des Verbrauchers über die Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.
8.2 Darüber hinaus kann der Käufer vom Vertrag oder Vertragsantrag dann zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (z.B. Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten (§ 3a KSchG). Der Rücktritt kann in diesem Fall binnen einer Woche erklärt werden und es beginnt die Frist zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten, jedoch erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Die Erklärung eines Rücktrittsrechts nach diesem Punkt ist an keine Form gebunden. Tritt der Verbraucher nach einer dieser Bestimmungen vom Vertrag zurück, so hat er alle empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzustellen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Ist die Zurückstellung unmöglich oder untunlich, so hat uns der Verbraucher den Wert zu vergüten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung.
8.3 Ungeachtet der Bestimmung in Punkt 3.6. sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, oder andere Tatsachen eintreten, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
8.4 Ein Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig. Insbesondere sind wir ungeachtet der Bestimmungen in Punkt 3 berechtigt, im Falle eines unbegründeten Annahmeverzuges des Kunden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall, dass dieser Rücktritt vom Vertrag auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, sowie für den Fall, dass wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt durch den Kunden zustimmen, sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes, eine Vertragsstrafe in der Höhe von 25 % des Verkaufspreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen u.ä. betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Fall des Rücktritts des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an entsprechenden Planungsunterlagen geltend.
9. SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
9.1 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und wenn notwendig, auch an Dritte übermittelt werden dürfen.
9.2 Wir sind berechtigt, an unseren Produkten Firmenzeichen anzubringen und während der gesamten Bauzeit eine oder mehrere branchenübliche Firmentafeln anzubringen. Wir sind berechtigt, jederzeit von unseren Lieferungen und Leistungen Fotos und oder Videoaufnahmen zu machen und diese nach unserem Ermessen zu werblichen Zwecken zu verwenden.
9.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist die registrierte Niederlassung der Tischlerei Wolfgang Binder GmbH in A-2070 Retz, Fladnitzerstrasse 57.
9.4 Für sämtliche aus einem Vertragsverhältnis mit uns resultierende Streitigkeiten wird – unabhängig von der Höhe des Streitwertes – Gerichtsstand Bezirksgericht Hollabrunn vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
9.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
9.6 Die Projektabwicklung via E-Mail gilt als vereinbart.
Retz, Februar 2023